Der Vorstand der Schweizerischen Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor hat zu mehreren Vorstössen Stellung genommen, welche die Rahmenbedingungen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft beeinflussen.
Institutionelles Abkommen mit der EU
Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft ist vom institutionellen Abkommen mit der Europäischen Union betroffen, da ihm das Abkommen vom 21. Juni 1999 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen unterstehen wird. Dieses Abkommen umfasst insbesondere eine Senkung der Zölle für Käse, Gemüse, Fleisch und Wein und der nichttarifären Handelshemmnisse für Wein, die Bio-Landwirtschaft, Lebensmittel und Saatgut. Die SALSSchweiz befürchtet, dass der Handlungsspielraum der Schweiz für die Ausgestaltung attraktiver Rahmenbedingungen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft durch das institutionelle Abkommen eingeschränkt wird. Sie anerkennt den Stellenwert guter Wirtschaftsbeziehungen mit den Nachbarländern, lehnt aber ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU kategorisch ab. Das institutionelle Abkommen in seiner vorliegenden Form stellt einen einleitenden Schritt für ein Agrarfreihandelsabkommen dar. Heute ist nicht eindeutig zu erkennen, welche staatlichen Beihilfen im Rahmen künftiger Aktualisierungen betroffen wären. Die SALS-Schweiz beantragt dem Bundesrat, den Entwurf zu verbessern.
Mehr Nachhaltigkeit und Demokratie für die Handelsabkommen
Die SALS-Schweiz lehnt den Entwurf des Bundesgesetzes über die Genehmigung von Freihandelsabkommen, der vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in die Vernehmlassung gegeben wurde, ab. Dieser Entwurf läuft dem Verfassungsartikel für Ernährungssicherheit zuwider, der sich auf eine nachhaltige Entwicklung grenzüberschreitender Handelsbeziehungen fokussiert. Nachhaltige Entwicklung heisst eine gute demokratische Verankerung künftiger Handelsabkommen. Mit der Streichung der Möglichkeit eines fakultativen Referendums kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Der erläuternde Bericht bleibt zu vage betreffend der Definition von «Standard»-Abkommen, die dem Referendum nicht mehr unterliegen würden. Die SALS-Schweiz fordert vom Bundesrat, dieses Vorhaben zu stoppen und gründlichere Überlegungen zur Entwicklung einer nachhaltig ausgerichteten Handelspolitik anzustellen.
Industriezölle
Eine einseitige Streichung der Industriezölle, wie sie im in die Vernehmlassung geschickten Entwurf des Bundesgesetzes vorgesehen ist, kommt einem Eigengoal gleich. Damit würden nämlich in diesem Bereich sämtliche Konzessionen bei künftigen Verhandlungen für ein Handelsabkommen abgeschafft. Eine einseitige Streichung der Industriezölle wird den Druck für Konzessionen bei den Tarifpositionen für landwirtschaftliche Erzeugnisse verstärken.
Agrarpolitik AP22+
Die SALS-Schweiz hat sich mit den in der AP22+ vorgeschlagenen Massnahmen befasst und Stellung bezogen. Sie erachtet es als unhaltbar, dass die Vision des Bundesrats den Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit nicht berücksichtigt. Die SALS-Schweiz lehnt die Abschaffung der Inlandleistung als Kriterium zur Verteilung von Zollkontingenten sowie zur Aufhebung von Marktentlastungsmassnahmen ab. Die vollständige Stellungnahme der SALSSchweiz ist unter www.sals-schweiz.ch verfügbar.
Lausanne, 4. März 2019
Auskunft: Hans Jörg Rüegsegger, Präsident SALS-Schweiz, Riggisberg, 079 393 87 50
David Rüetschi, Generalsekretär SALS-Schweiz, Lausanne, 079 677 82 12