Nachhaltige Entwicklung und Freihandelsabkommen

Nationaler und internationaler Kontext : Der Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit, der am 24. September 2017 vom Volk mit einem Ja-Anteil von 78 % angenommen wurde, legt fest, dass die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen zu einer nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen müssen. Die nachhaltige Entwicklung beruht auf den drei Dimensionen Ökonomie, Soziales und Ökologie. Es gilt, einen ausgewogenen Ansatz zwischen diesen drei Dimensionen zu suchen.

Unsere Position

Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit. SALS lehnt Freihandelsabkommen, welche von unzureichender Qualität sind und die Schweizer Wertschöpfungsketten bedrohen, ab. Der Abschluss von Freihandelsabkommen, die eine Erhöhung der Lebensmittelimporte zu Lasten der Inlandproduktion begünstigen, entsprechen nicht dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung.

Das Grenzschutzsystem für sensible Landwirtschaftsprodukte geht mit dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung einher. Dieses System erlaubt eine auf die Nachfrage ausgerichtete Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der Schweizer Produktion. So unterliegen zum Beispiel die Erdbeeren einer Importkontingentsregelung mit Ausserkontingentszollansätzen, die in der Produktionszeit zwischen Mai und August höher liegen.

Unsere Erwartungen gegenüber dem Bundesrat, dem Parlament und der Bundesverwaltung

  • Festlegung von Kriterien zur Entwicklung der Aussenwirtschaftspolitik, die dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung entsprechen.
  • Definition von Zielen und Wahl der richtigen Partner vor der Aufnahme von Verhandlungen. Zukünftige Abkommen dürfen die Inlandproduktion nicht reduzieren.
  • Umsetzung einer transparenteren Kommunikation in Bezug auf Projekte für Handelsabkommen durch Vernehmlassung der interessierten Kreise während den verschiedenen Verfahrensetappen.
  • Durchführung von Evaluationen über die Folgen von abgeschlossenen Handelsabkommen für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft.
  • Umsetzung eines lückenlosen Rückverfolgbarkeitssystems für importierte Lebensmittel (gleiche Standards wie für die Inlandproduktion), insbesondere mittels neuer Technologien.
  • Einplanung von Schutzklauseln in künftigen Abkommen, die für die Ernährungssicherheit unerlässlich sind. Konzessionen, welche sich auf die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft auswirken, sollen ausgesetzt werden können.

Positionspapier Freihandel und Nachhaltigkeit

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