Bilaterale Abkommen mit der EU

Die Schweiz hat enge wirtschaftliche Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der EU. 53% aller Schweizer Exporte fliessen in die EU und 71% aller Importe stammen aus EU Länder.

Bestimmungen für Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel

Die bilateralen Abkommen regeln die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Darin gibt es Bestimmungen für Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel. Seit 2007 ist der Käsehandel zwischen der Schweiz und der EU komplett liberalisiert.
Im Jahr 2008 hat der Bundesrat Verhandlungen für ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU aufgenommen. Dieses Bestreben bleibt, zumindest im Bundesrat, aktuell.
Im Bericht zur AP22+, welcher am 14 November 2018, veröffentlicht wurde steht: «Der Bundesrat erachtet eine stärkere Vernetzung zwischen den Agrar- und Lebensmittelmärkten der Schweiz und der EU weiterhin als sinnvoll.»

SALS lehnt einen Agrarfreihandel mit der EU ab.

SALS lehnt einen Agrarfreihandel mit der EU ab. Es gibt keinen Grund nur einen Wirtschaftssektor in den EU Markt voll zu integrieren. Bei vielen Produkten stellen die Arbeitskosten und die Strukturkosten den wesentlichen Teil der Produktionskosten dar. Ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU würde in diesen beiden Bereichen zu keiner Senkung der Produktionskosten führen.
Die Konsequenzen eines Agrarfreihandels wären für viele Betriebe und Unternehmen der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft nicht tragbar. Berechnungen gehen von Einkommensverlusten zwischen einem Drittel und 50% aus. Es wären auch viele KMU Betreibe im vor und nachgelagertem Bereich betroffen.

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