Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-SR) hat die Agrarpolitik AP22+ behandelt. Die SALS-Schweiz begrüsst die durch die WAK-SR vorgenommene Analyse. Die Botschaft des Bundesrates enthält zu viele Widersprüche. Der im Jahr 2017 mit über 78 % Ja-Stimmen angenommene Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit unterstreicht die Bedeutung der einheimischen Wertschöpfungsketten und muss den Grundstein für die Entwicklung der Agrarpolitik bilden. Letztere darf auf keinen Fall zu einer Senkung des Selbstversorgungsgrades führen. Die SALS-Schweiz ist der Ansicht, dass es inakzeptabel ist, die Ackerflächen zu reduzieren und den Pflanzenbau zu schwächen.
Die neue Agrarpolitik muss klarer auf die Lebensmittelproduktion ausgerichtet werden. Aus land- und ernährungswirtschaftlicher Sicht ist es zentral, über solide Wertschöpfungsketten zu verfügen, insbesondere, um den Bestimmungen bezüglich Swissness zu entsprechen.
Die Agrarpolitik darf die Tierzucht und Tierhaltung in der Schweiz nicht schwächen. Mit einem Graslandanteil von fast 70 % ermöglicht es die Haltung von Wiederkäuern in der Schweiz, die für andere monogastrische Säugetiere unverdauliche Zellulose zu verwerten. Die SALS-Schweiz ist gegen eine Schwächung der Viehwirtschaft, umso mehr als dass die Anzahl der Grossvieheinheiten in der Schweiz in den letzten 20 Jahren schrittweise leicht zurückgegangen ist.
Für die SALS-Schweiz muss die Entwicklung der Agrarpolitik zwingend den Verwaltungsaufwand vermindern. Doppelte Informationserfassungen wie sie in der AP22+ vorgesehen sind, müssen verhindert werden. Was den Schutz der Kulturen anbelangt, so muss die neue Agrarpolitik geeignete Lösungen für die verschiedenen Risiken liefern, welche die Produktion belasten, dies insbesondere aufgrund des Klimawandels mit ungleich verteilten Niederschlägen. Die neue Agrarpolitik muss den Landwirten und Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft klare Perspektiven eröffnen.