Der Vorstand der SALS-Schweiz hat die Botschaft des Bundesrats zur Agrarpolitik AP22+ analysiert. Mit Befriedigung hat er davon Kenntnis genommen, dass mehrere Punkte zur Aufweichung des Grenzschutzes nach der im Jahr 2019 durchgeführten Vernehmlassung zurückgezogen wurden. Leider enthält die Botschaft noch immer zahlreiche Widersprüche und diametral verlaufende Zielsetzungen, welche auf eine Erarbeitung in einem schwierigen Umfeld hinweisen. Aus diesem Grund fordert der Vorstand der SALS-Schweiz eine vollständige Überarbeitung der Botschaft, damit die in der Vision «Land- und Ernährungswirtschaft 2030» vorgestellten Erwartungen in die AP22+ eingebunden werden können. Die neue Agrarpolitik muss klarer auf die Lebensmittelproduktion ausgerichtet werden. Aus land- und ernährungswirtschaftlicher Sicht ist es zentral, über solide Wertschöpfungsketten zu verfügen, insbesondere, um den Bestimmungen bezüglich Swissness zu entsprechen. Gemäss der Vision «Land- und Ernährungswirtschaft 2030» sind die Nachhaltigkeit und Qualität von grosser Bedeutung. Die Landwirtschaft steht für multifunktionale, von der Gesellschaft geforderte Leistungen. Der Verfassungsartikel über die Ernährungssicherheit, der vom Volk im Jahr 2017 angenommen wurde, unterstreicht die Bedeutung der einheimischen Wertschöpfungsketten. Der Selbstversorgungsgrad darf nicht sinken. Er muss mindestens gleichbleiben, entgegen dem, was aktuell in der AP22+ geplant ist. Was den Schutz der Kulturen anbelangt, so muss die neue Agrarpolitik geeignete Lösungen für die verschiedenen Risiken liefern, welche die Produktion belasten, dies insbesondere aufgrund des Klimawandels mit ungleich verteilten Niederschlägen. Die neue Agrarpolitik muss den Landwirten und Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft klare Perspektiven eröffnen. Ausserdem muss der hohe administrative Aufwand zwingend reduziert werden.
Auskunft:
Hans Jörg Rüegsegger, Präsident SALS-Schweiz, Riggisberg, 079 393 87 50
David Rüetschi, Generalsekretär SALS-Schweiz, Lausanne, 079 677 82 12