Die Schweiz bereitet sich auf den Abschluss der Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit dem Mercosur vor. Gewisse Kreise fordern Verhandlungen mit den USA. Die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor warnt vor kumulativen Auswirkungen der verschiedenen Abkommen. Diese werden die schweizerische Land- und Ernährungswirtschaft mit Produkten aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden unter Druck setzen. Die SALS-Schweiz verlangt, dass parallel dazu die Produktedeklaration und die Information der Konsumenten verbessert werden.
Mercosur
Die Mercosur-Staaten, insbesondere Brasilien und Argentinien, sind Schwergewichte in der weltweiten Lebensmittelproduktion und gehören zu den weltweit grössten Exporteuren von Produkten wie Geflügelfleisch, Zucker oder Soja. Die SALS-Schweiz ruft in Erinnerung, dass das Interesse der Schweizer Wirtschaft am Mercosur begrenzt ist. Exporte in diese Länder stellen nur 1,5 % der gesamten Schweizer Exporte dar. Zudem kommt das Mercosur-Abkommen nur der exportierenden Industrie, in erster Linie pharmazeutischen Unternehmen, zugute. Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft muss in verschiedenen Bereichen Konzessionen machen, insbesondere bei Rind-, Schweine- und Pouletfleisch, Zucker, Getreide und Wein. Es handelt sich zwar um begrenzte Mengen, doch in Verbindung mit anderen Freihandelsabkommen, insbesondere einem Abkommen mit den USA; könnten kumulative Auswirkungen den Schweizer Markt beeinträchtigen. Die SALS-Schweiz fordert Verbesserungen zum Schutz der geografischen Angaben (AOP und IGP), insbesondere für Vorzeigeprodukte wie den Gruyère AOP. Das Schutzniveau muss jenem entsprechen, der im Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur ausgehandelt wurde. Parallel dazu fordert die SALS-Schweiz Massnahmen zur Verbesserung der Deklarationspflicht von Produkten, vor allem für verarbeitete Produkte. Kürzlich hat Brasilien den Einsatz von vielen neuen Pflanzenschutzmitteln bewilligt. Die Schweizer Konsumenten müssen folglich informiert werden, dass die aus diesen Ländern importierten Lebensmittel mit Produktionsmethoden hergestellt sein können, die in der Schweiz nicht zulässig sind. Eine abschliessende Beurteilung des Abkommens kann erst nach Abschluss des laufenden Prozesses vorgenommen werden.
USA
Gewisse Wirtschaftskreise fordern den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit den USA. Die SALS-Schweiz erinnert daran, dass sich die Schweiz und die USA in Bezug auf Konsum- und Produktionsmethoden stark unterscheiden. Wirtschaftsinteressen dürfen nicht über die Ziele der nachhaltigen Entwicklung gestellt werden. Artikel 104a der Bundesverfassung sieht vor, dass Freihandelsabkommen zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen müssen. GVO-Mais oder hormonbelastetes Fleisch aus den USA passen keinesfalls in dieses Programm