Lausanne, 31. Januar 2024 – Ab dem 1. Februar 2024 müssen Verkaufsstellen die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf schriftlich deklarieren. Die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor begrüsst diese wichtige Massnahme zur Steigerung der Transparenz. Sie fordert eine Ausweitung auf sämtliche Lebensmittel im Offenverkauf.
Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel müssen ab dem 1. Februar 2024 die Herkunft von Backwaren im Offenverkauf schriftlich angeben. Bisher galt nur die Pflicht, dass diese mündlich erfragt werden kann. Damit wissen künftig Konsumierende, ob Gipfeli und Berliner tatsächlich in der Schweiz hergestellt oder importiert wurden. Die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor (SALS) begrüsst diese Änderung im Lebensmittelrecht. Sie erhöht die Transparenz und sensibilisiert die Konsumierenden für die Herkunft der Produkte.
Ausweitung der Deklaration gefordert
Die Deklaration von Backwaren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die SALS fordert allerdings weitere Massnahmen zur Steigerung der Transparenz im Lebensmittelbereich und zur Aufklärung der Konsumierenden über die Herkunft von Lebensmittel. Sie fordert den Bundesrat auf, eine überwiesene Motion von Jacques Nicolet (SVP/VD) umzusetzen, die eine eindeutige Deklaration des Herkunftslandes auf Lebensmitteln fordert, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden. Überdies unterstützt die SALS die Deklaration von Flugtransporten bei Lebensmittel, wie dies Christine Badertscher (Grüne/BE) in einer parlamentarischen Initiative fordert.