DE | FR
 

AKTUELL  |  29.02.2012

 

Das Schicksal der Schweizer Landwirtschaft liegt in den Händen des Ständerates

Medienmitteilung

Am 7. März 2012 wird sich der Ständerat zum Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU äussern müssen. Die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor ruft die Mitglieder des Ständerats dazu auf, dem weisen Entscheid des Nationalrats zu folgen, und somit den Abbruch der Verhandlungen zu beschliessen.

Dringendere und wichtigere Dossiers für die Schweiz
Am 1. Februar 2012 hat der Bundesrat seine Strategie bezüglich der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union vorgestellt. Mit Recht räumt er dem Energie- und Elektrizitätsdossier Vorrang ein. Ein Abkommen über die Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel ist angesichts der Ausgaben für die Ernährung nicht gerechtfertigt. Noch nie haben die Schweizerinnen und Schweizer so wenig Geld für ihren Lebensunterhalt ausgegeben wie im Jahr 2012. Gemäss neusten Bundesstatistiken gibt eine Familie mit zwei Kindern (also ein Vierpersonenhaushalt) durchschnittlich CHF 327.-- pro Monat für das Essen aus, was weniger als 10 % der Gesamtausgaben entspricht. Bei manchen Familien liegen die Versicherungsprämien oder Transportkosten deutlich über den Ausgaben für Lebensmittel. Es ist also illusorisch zu glauben, dass das Familienbudget mit der Grenzöffnung für Lebensmittel verbessert werden kann. Diese Massnahme käme viel eher einmal mehr dem Handel zugute, der seine Margen in den letzten 25 Jahren deutlich verbessern konnte. Die Produzentenpreise gingen jedoch in dieser Zeitspanne um 25 % zurück.

Kein internationaler Druck und zufriedenstellende bestehende Abkommen
Es muss mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass die Schweiz von internationaler Seite in keiner Weise dazu gezwungen wird, mit der EU ein Agrarfreihandelsabkommen abzuschliessen. Die Schweiz unterhält ausgezeichnete bilaterale Beziehungen mit der EU und rund dreissig anderen Partnern (Drittstaaten). Die Schweiz deckt heute rund 50 % ihres Nahrungsmittelbedarfs durch Importe ab. Die Grenzen sind weitgehend offen und die Schweiz ist keine abgeschottete Insel. Aufgrund der mit der Europäischen Union bestehenden bilateralen Abkommen besteht heute ein freier Käsemarkt. Im Dezember 2011 trat ein Abkommen mit der Europäischen Union zur gegenseitigen Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und geschützten geografischen Angaben (GGA) von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln in Kraft. Die letzten Austausche zwischen den europäischen Instanzen und der Schweizerischen Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor haben bestätigt, dass die europäischen Partner kein Abkommen über Landwirtschaftsprodukte und Lebensmittel beantragen. Es sind vielmehr institutionelle Fragen im Hinblick auf eine Erleichterung der bestehenden bilateralen Beziehungen, die ihnen ein Anliegen sind.

Die Schweizerische Vereinigung für einen starken Agrar- und Lebensmittelsektor appelliert an die Mitglieder des Ständerats, den politischen Willen nach Aufrechterhaltung einer diversifizierten Schweizer Nahrungsmittelproduktion zu äussern. Diese Produktion muss zwingend auch das Getreide sowie die Früchte und das Gemüse umfassen, sind sie doch am stärksten von einem Agrarfreihandelsabkommen mit der EU bedroht.

Auskünfte:
Walter Willener, Präsident SALS-Schweiz, Lausanne, 079 689 31 06
David Rüetschi, Geschäftsführer SALS-Schweiz, Lausanne, 079 677 82 12

 


Mittwoch, den 29. Februar 2012  |  Zurück

 

 

 

Aktuell: