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AKTUELL | 07.10.2010
Cassis de Dijon oder die Verdrängung der Schweizer Qualität aus unseren Tellern Medienmitteilung Seit Juli 2010 ist das Cassis-de-Dijon-Prinzip in Kraft. Bereits sind über 40 Gesuche für die Zulassung von Lebensmitteln eingereicht worden, ein Beweis für die Attraktivität des Schweizer Marktes für die ausländische Konkurrenz. Aufgeschreckt durch diese Entwicklung haben der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Obstverband Beschwerden gegen den Import von Produkten eingereicht. Für die SALS-Schweiz gilt es nun die richtigen Lehren zu ziehen und die Bedrohung durch den Agrarfreihandel am Beispiel des Cassis de Dijon zu erkennen. Nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip können Lebensmittel, die im EU-Raum vermarktet werden, mit Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auch in der Schweiz verkauft werden. Bis Ende September wurden bereits sieben Gesuche gutgeheissen. So kann etwa ein Speisequark («Fromage blanc») importiert und in der Schweiz vermarktet werden, obschon dieser die technischen Vorschriften in der Schweiz nicht erfüllt. Einzige Voraussetzung ist, dass das Produkt den geltenden Normen in der EU und im Herkunftsland entspricht. Die Bewilligung des BAG wird in Form einer Allgemeinverfügung erteilt. Damit reisst jede Bewilligung eine Lücke in die Schweizerische Gesetzgebung, denn jedes Produkt, das denselben technischen Vorschriften entspricht, kann in der Folge ohne spezielle Bewilligung in der Schweiz vermarktet werden. Die schweizer Konsummenten erwartet fortan französischer Fruchtsirup mit 10% statt 30% Fruchtanteil, verdünnter dänischer Apfelwein, rekonstituierter österreichischer Schinken und taurinhaltige italienische Limonade. In Konsumentenkreisen wird die Entwicklung aufmerksam verfolgt. Die Befürworter des Cassis-de-Dijon-Prinzips hatten Einsparungen in Milliardenhöhe versprochen. Derzeit ist schwer zu beurteilen, ob es tatsächlich Einsparungen geben wird. Die Handelsnamen der Produkte, die bald in den Regalen auftauchen dürften, werden wie ein Staatsgeheimnis gehütet. Weder das BAG noch die Grossverteiler wollen Informationen preisgeben, angeblich aus Konkurrenz- und Vertraulichkeitsgründen. Laut Informationen aus Konsumentenkreisen sind selbst die Kantonschemiker im Ungewissen darüber, welche Produkte betroffen sind! Die Qualität wird somit sinken, die Ladenpreise aber möglicherweise unverändert bleiben. Die SALS-Schweiz stellt fest: Es sind einmal mehr die Schweizer Konsumenten und Produzenten, die zur Kasse gebeten werden. Mehrere Organisationen, darunter der Schweizerische Bauernverband und der Schweizerische Obstverband, haben am 24. September gegen den Import von Schinken, Reibkäse und Apfelwein beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Diese Mitgliederorganisationen der SALS und die ihnen angeschlossenen Produzenten haben die Bedrohung erkannt, die von einem Einbahn-Freihandel ausgeht. Für die SALS-Schweiz sind die Lehren aus dem Cassis de Dijon klar: Vorbeugen ist besser als heilen. Der Abschluss eines Agrarfreihandelsabkommens mit der Europäischen Union muss unbedingt vermieden werden, um die Qualität auf unseren Tellern zu bewahren. Denn beim Freihandelsdossier werden Beschwerden nach Inkraftsetzung des Abkommens noch weniger fruchten als der beginnende Widerstand gegen Cassis de Dijon. Auskunft:
Donnerstag, den 7. Oktober 2010 | Zurück
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